Ein Angebot des Wetteraukreises
Klimafreundlich und kostenfrei unterwegs –
mit dem Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)!
Für unabhängige Mobilität.
Für Schule und Freizeit. Für dich!
Hallo!
Hier gibt’s alle Infos und den Antrag zum Schülerticket für Oberstufen- und Berufsschüler/innen im Wetteraukreis (OBst). Alles, was ihr zum neuen Ticket wissen müsst, erfahrt ihr hier!
Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es im Wetteraukreis ein neues Schülerjahresticket – und das Beste: Es ist komplett kostenlos! Wenn ihr Schülerinnen oder Schüler in der Oberstufe oder an einer Berufsschule seid und euren gewöhnlichen Aufenthalt (üblicherweise ist das der Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis habt, könnt ihr das Ticket nutzen.


Kostenlos und nachhaltig
Allgemeine Informationen zum Pilotprojekt „kostenfreies OBst“
Wir haben tolle Neuigkeiten für Oberstufen- und Berufsschüler/innen:
Ihr könnt ein kostenloses Schülerjahresticket bekommen, das in ganz Hessen gilt.
Das Pilotprojekt läuft für drei Jahre und soll nachhaltige Mobilität und Bildungsgerechtigkeit fördern. Das neue Oberstufen- und Berufsschulticket ermöglicht es euch, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Züge zu nutzen, um zur Schule oder zum Ausbildungsbetrieb zu gelangen.
Aber nicht nur das – ihr könnt das Ticket auch in eurer Freizeit nutzen und somit die Vorzüge eines kostenlosen Schülertickets voll und ganz genießen.
Also, worauf wartet ihr noch?
Beantragt jetzt euer kostenfreies OBst und sichert euch die Vorteile!
Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für euch da.
Der Weg zu deinem OBst
Wie funktioniert das Ganze?
Ticket-Antrag stellen:
Ihr könnt euer Interesse für das Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst) direkt hier auf unserer Website bekunden und so auch das Ticket beantragen. (Das OBst ist nirgends sonst erhältlich – es ist nicht möglich, das Ticket über den RMV-Ticketshop, Fahrkartenautomaten oder eine Vertriebsstelle zu bekommen.)
Formale Fakten:
Der Wetteraukreis bietet seit dem Schuljahr 2023/2024 für insgesamt 3 Jahre eine kostenfreie Fahrkarte für Oberstufen- und Berufsschüler/innen an. Das Ticket wird unter dem Namen „Oberstufen- und Berufsschulticket“ (OBst) geführt. Die Bedingungen für das Ausstellen einer Fahrkarte sind, dass eine Schule der studien- oder berufsqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) im Sinne des §29 Hessisches Schulgesetz (HSchG) besucht wird und der gewöhnliche Aufenthalt (gem. § 70 Abs. 1 S. 1 HSchG, üblicherweise Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis ist. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung im Rahmen eines Pilotprojekts. Die Aufgaben des Schulträgers im Bereich der Schülerbeförderung sind im § 161 HSchG geregelt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Beförderungskosten über das 10. Schuljahr hinaus besteht nicht. Das OBst gilt für ein Jahr ab dem gewünschten Beginndatum eurer Fahrkarte und muss jährlich neu beantragt werden.

Dein Antrag – dein Ticket
Ganz einfach: jährlich beantragen – bis zu 3 Jahre kostenfrei nutzen!
Für Anträge, die bis zum 10. des Monats eingehen und vollständig bzw. berechtigt sind, kann für den Folgemonat ein OBst ausgestellt werden.

In vier Schritten zum Ticket
Schritt 1
Wählt die Antragsart – Neuantrag oder Folgefahrkarte – und füllt alle Pflichtfelder aus.
Schritt 2
Tragt eure persönlichen Daten ein und gebt Informationen zu eurer Schule an. Wenn ihr noch nicht volljährig seid, gebt bitte die Daten eures Erziehungsberechtigten an. Wählt eure Schule aus. Falls ihr diese nicht finden solltet, wählt bitte „Sonstige“ aus.
Schritt 3
Ladet einen gültigen und aktuellen Nachweis über eure Meldeanschrift (Ausweis, Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel) und eine gültige Schulbescheinigung eurer Schule hoch. Falls ihr die Berufsschule bzw. die gymnasiale Oberstufe erstmalig ab dem kommenden Schuljahr besucht, ladet bitte eure Aufnahmebestätigung der Schule hoch. Ganz einfach vorher scannen oder abfotografieren.
Schritt 4
Fast geschafft – nach positiver Prüfung eures Antrags wird euch das OBst in Form einer Chipkarte, ca. eine Woche vor Beginn der Fahrkarte, per Post zugestellt. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung per Mail!
Wichtig: Handelt es sich nicht um euren Erstantrag, sondern um eine Folgefahrkarte, erhaltet ihr keine neue Chipkarte! Die Folgefahrkarte wird vielmehr auf eurer vorhandenen Chipkarte bereitgestellt. Sobald dies passiert ist, erhaltet Ihr eine Benachrichtigung. Dann müsst ihr die Fahrkarte nur noch aktiv auf eure Chipkarte laden z. B. an einem Fahrkartenautomaten und schon könnt ihr weiterhin durch ganz Hessen fahren.

Beantragung
Ticket-Antrag stellen
Wähle im Antrag zwischen Neu- und Folgeantrag und übermittle deine Daten direkt online.
Der Online-Antrag wird geladen.
Antrag direkt öffnenTicket-FAQs
Eure Fragen,
unsere Antworten
Allgemeine Infos
Was ist ein Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)?
Das OBst ist ein spezielles, kostenloses Fahrkartenangebot für Schüler/innen, die im Wetteraukreis wohnen und die gymnasiale Oberstufe oder die Berufsschule besuchen. Mit diesem Ticket kannst du kostenfrei und nachhaltig in ganz Hessen unterwegs sein. Siehe bitte auch „Formale Fakten“
Link zu dieser FrageWie kann ich ein OBst erwerben/beantragen?
Das OBst kannst du ausschließlich online auf unserer Website beantragen. Es ist nicht möglich, das Ticket über den RMV-Ticketshop, an Fahrkartenautomaten oder in einer Vertriebsstelle zu erwerben.
Link zu dieser FrageErhalte ich eine Bestätigung, dass mein Antrag eingegangen ist?
Ja, du erhältst automatisch eine Bestätigungsemail an dein E-Mail Postfach. Diese enthält alle relevanten Antragsinformationen sowie eine Referenznummer (Nutzer-ID), die bei Nachfragen anzugeben ist. Bitte prüfe auch deinen Spam-Ordner und deine Postfachkapazität!
Link zu dieser FrageWann erhalte ich mein OBst nach Antragsstellung?
Wenn du bis zum 10. des Monats einen Antrag gestellt hast, kannst du in der Regel zum 1. des Folgemonats mit dem Ticket rechnen. Das Ticket wird in Form einer Chipkarte, ca. eine Woche vor Beginn, per Post an dich versendet. Achte darauf, dass dein Briefkasten beschriftet und klar ersichtlich ist! Bei einer Folgefahrkarte wird keine neue Chipkarte ausgestellt! Hebe daher bitte deine Chipkarte auf. Die Folgefahrkarte wird auf deiner vorhandenen Chipkarte bereitgestellt. Sobald dies erfolgt ist, erhältst du eine Benachrichtigung per Mail.
Link zu dieser FrageKann ich das OBst mit anderen Fahrausweisen kombinieren?
Nein, das OBst ist ein eigenständiges Angebot und kann nicht mit anderen Fahrausweisen kombiniert werden.
Link zu dieser FrageZeitliche Gültigkeit
Wie lange ist das OBst gültig?
Das Ticket gilt für ein Jahr ab dem Beginndatum. Du musst es jährlich neu beantragen.
Link zu dieser FrageKann ich auch im laufenden Schuljahr ein OBst beantragen?
Ja, das OBst ist schuljahresunabhängig. Du kannst dieses das ganze Jahr über beantragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate ab dem Beginndatum deines OBst.
Link zu dieser FrageMuss ich das OBst für das 2. Jahr verlängern oder verlängert es sich automatisch?
Das OBst gilt für ein Jahr ab dem von Dir gewünschten Beginn-Datum und muss jährlich neu beantragt werden. Wähle im Formular die Antragsart Folgefahrkarte und halte deine Chipkarte sowie deine Nutzer-ID bereit.
Link zu dieser FrageBerechtigung
Was passiert, wenn ich im laufenden Schuljahr umziehe und nicht mehr im Wetteraukreis wohnhaft bin?
Wenn du umziehst und nicht mehr im Wetteraukreis wohnst, bist du nicht mehr anspruchsberechtigt für das OBst. Du musst den Wetteraukreis unverzüglich über die Änderungen deiner persönlichen Daten informieren. Die Fahrkarte verliert mit dem Wegzug ihre Gültigkeit. Die Chipkarte (eTicket) muss nicht zurückgesandt werden.
Link zu dieser FrageWer kann das OBst nutzen/beantragen?
Wenn du deinen Hauptwohnsitz im Wetteraukreis hast und entweder die gymnasiale Oberstufe oder eine Berufsschule besuchst, kannst du das OBst beantragen. Siehe bitte auch „Formale Fakten“
Link zu dieser FrageGilt das OBst auch für Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)?
Nein, das OBst richtet sich aktuell ausschließlich an Schüler/innen einer Oberstufe oder Berufsschule.
Link zu dieser FrageIch besuche eine Schule außerhalb des Wetteraukreises, wohne aber im Wetteraukreis. Kann ich das OBst trotzdem beantragen?
Auch Schulen außerhalb des Wetteraukreises können berechtigt sein. Wenn dein Hauptwohnsitz im Wetteraukreis ist und deine besuchte Schule berechtigt ist, dann kannst du das OBst beantragen.
Link zu dieser FrageMeine Schule wird im Antrag nicht angezeigt. Was muss ich tun?
Kein Problem! Wähle einfach „Sonstige“ aus und lade die Schulbescheinigung hoch, woraus die von dir besuchte Schule ersichtlich ist. Ob deine Schule berechtigt ist, wird dann geprüft. Sollte dies nicht der Fall sein, dann erhältst du von uns eine Mail.
Link zu dieser FrageIch habe meine Schule ausgewählt und diese ist nicht berechtigt. Warum?
Nicht alle Schulen sind staatlich anerkannte Schulen nach dem Hessischen Schulgesetz (HSchG), welche für eine Beantragung des OBst infrage kommen. Bei weiteren Fragen wende dich an obst@wetteraukreis.de
Link zu dieser FrageIch besuche den G8-Schulzweig. Bin ich für das OBst berechtigt?
Grundsätzlich ja, sofern deine Schule berechtigt ist. Allerdings ist dieser Schulzweig erst ab den Oberstufenklassen 11 und 12 berechtigt.
Link zu dieser FrageMeine Postleitzahl und mein Wohnort werden im Antrag im Auswahlfeld nicht angezeigt. Warum?
Wenn du nicht im Wetteraukreis wohnst, bist du leider nicht anspruchsberechtigt für das OBst.
Link zu dieser FrageVorhandene Fahrkarte / Rückerstattung
Was muss ich tun, wenn ich bereits ein „Schülerticket Hessen“ habe?
Wenn du bereits ein kostenpflichtiges „Schülerticket Hessen“ hast oder bisher ein kostenfreies „Schülerticket Hessen“ von der Schülerbeförderung gestellt bekommen hast, gib bei der Neuantragsstellung die bestehende Chipkartennummer im entsprechenden Feld an. Sofern die Prüfung erfolgreich war, erhältst du das OBst im Anschluss oder zum angegebenen Beginn.
Wenn du bisher Deine Fahrkarte bzw. das Schülerticket Hessen bei der VGO gekauft hast, dann musst du nichts weiter tun! Sollte die VGO noch Rückfragen haben, erhältst du eine Mail.
Hast du deine Fahrkarte nicht bei der VGO gekauft, so kontaktiere deinen Vertragspartner und kündige dort ggf. dein Schülerticket Hessen. Dein OBst solltest du erst nach erfolgreicher Kündigung bzw. im Anschluss an deine Abolaufzeit bestellen.
Link zu dieser FrageIst eine Rückerstattung der Fahrtkosten vor Erhalt des OBst möglich?
Nein, eine Rückerstattung der Kosten vor Erhalt des OBst (außerhalb der Leistungen gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz) ist nicht möglich.
Link zu dieser FrageAlles rund um die Chipkarte
Warum habe ich meine Chipkarte noch nicht erhalten?
Keine Panik – Deine Chipkarte (eTicket) mit dem darauf befindlichen OBst wird ca. eine Woche vor deinem Beginndatum per Post an dich versendet.
Solltest du zu deinem Beginndatum noch keine Chipkarte erhalten haben, prüfe deine angegebenen Daten, deine Briefkastenbeschriftung oder die Zugänglichkeit deines Briefkastens. Sollte alles passen, wende dich gerne mit deiner Bestätigungsmail an die VGO.
Link zu dieser FrageWas kann ich tun, wenn meine Chipkarte als ungültig erkannt wird?
Sollte deine Chipkarte als ungültig erkannt werden, halte bitte den Beleg/das Begleitschreiben bereit. Dies enthält deine Nutzerdaten und kann zur Prüfung herangezogen werden. Prüfe deine Chipkarte auch an einem RMV-Fahrkartenautomaten oder lasse sie an einer RMV-Vertriebsstelle testen.
Link zu dieser FrageWas passiert, wenn ich meine Chipkarte verloren habe oder sie defekt ist?
Keine Sorge, gegen eine Bearbeitungsgebühr von aktuell 10 Euro kannst du eine Ersatzchipkarte erhalten. Die verlorene oder defekte Chipkarte wird automatisch bei der Ersatzausstellung gesperrt und kann nicht mehr genutzt werden. Eine Ersatzchipkarte kannst du über die VGO oder an allen RMV-Vertriebsstellen mit dem (((e-Logo erwerben. Erkundige dich vor deinem persönlichen Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten der RMV-Vertriebsstellen und Mobilitätszentralen.
Was benötige ich für eine Ersatzausstellung? #
Du benötigst ein Schreiben mit deiner Chipkartennummer. Falls dieses nicht vorhanden ist, bring bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis, etc.) mit.
Ich kann nicht persönlich in einer Vertriebsstelle vorbeikommen. Wie kann ich eine neue Chipkarte erhalten? #
Kein Thema, auch wenn du nicht persönlich in einer Vertriebsstelle vorbeikommen kannst, hast du die Möglichkeit, eine neue Chipkarte zu erhalten. Dazu überweise einfach die Bearbeitungsgebühr auf das untenstehende Bankkonto. Nach Geldeingang wird dir die Ersatzchipkarte per Post zugesendet. Bitte beachte, dass eine Bearbeitungs- sowie Versandzeit von bis zu 3 Arbeitstagen anfallen kann.
Bankdaten #
Empfänger: VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
IBAN: DE93 5185 0079 0027 0812 82
BIC: HELADEF1FRI
Verwendungszweck: Chipkartennummer + Vor- und Nachname Nutzer/in + Geburtsdatum + Wohnort
Beispiel: 36-XX.XXX.XXX + Max Mustermann + 01.01.2000 + Friedberg
Link zu dieser FrageKeine passenden Fragen gefunden. Probiere ein anderes Stichwort oder kontaktiere uns.
Noch weitere Fragen? Her damit!
Wir sind für euch da und helfen gerne weiter.
